Häufig gestellte Fragen & Antworten

15 Fragen zum Immobilienverkauf mit Borger & Partner

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Immobilienverkauf über die Borger & Partner Hausverwaltung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

In den letzten 10 Jahren sind die Immobilienpreise in Berlin gestiegen und die Mieten bei Neuvermietungen haben sich nahezu verdoppelt. Ob weitere Preiserhöhungen zu erwarten sind, bleibt jedoch ungewiss und kann erst im Nachhinein festgestellt werden. Auch die aktuelle Zinspolitik spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Der optimale Verkaufszeitpunkt hängt von den individuellen Plänen der Verkäufer ab:

  • Ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich?
  • Wurde die Immobilie steuerlich abgeschrieben, zum Beispiel durch Sonderabschreibungen im Osten Deutschlands?
  • Kann ein bestehendes Darlehen ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden?
  • Wie ist die aktuelle Mietsituation und besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen?
  • Welche Pläne hat der Eigentümer für den Verkaufserlös? Soll der Erlös verschenkt oder vererbt werden, in eine andere Anlageform fließen oder in eine neue Immobilie investiert werden?

Die politische Situation in Berlin, etwa die Mietpreisbremse, erschwert zudem die wirtschaftliche Vermietung.

Ja, nahezu immer ist dies der Fall. Der größte Vorteil für unsere Kunden liegt in unserer umfassenden Kenntnis der Immobilie und der reibungslosen Abwicklung des Verkaufs innerhalb unseres eigenen Bestands.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen wir erfolgreich "externe" Wohnungen im Auftrag von Eigentümern verkauft haben.

Verkaufsprozess:

  1. Kontaktaufnahme und Besichtigung:
    • Die Eigentümer nehmen Kontakt mit uns auf, um ihre Verkaufsabsicht zu erläutern.
    • Wir besichtigen die Immobilie, analysieren alle relevanten Zahlen und geben eine Einschätzung des Verkaufspreises ab.
  2. Vermittlungsvertrag:
    • Basierend auf unserer Bewertung wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
    • In diesem Vertrag verpflichten wir uns, die Immobilie optimal zu vermarkten und einen passenden Käufer zu finden.
  3. Vorbereitung:
    • Wir erstellen ein aussagekräftiges Exposé und sammeln alle erforderlichen Unterlagen, um den Verkaufsprozess vorzubereiten.
    • Mit professionellen Fotos und einem Grundriss starten wir die Vermarktung.
  4. Vermarktung:
    • Die Immobilie wird über unser Netzwerk und online inseriert.
    • Besichtigungen werden nach einer Qualifikation der Interessenten nur in Einzelterminen durchgeführt.
  5. Bonitätsprüfung:
    • Die Bonität der potenziellen Käufer wird überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Kauf „stemmen“ können.
  6. Kaufzusagen und Notar:
    • Ernstgemeinte Kaufzusagen leiten wir an die Verkäufer weiter.
    • Nach einer positiven Zusage wird durch den Kaufinteressenten beim Notar ein Kaufvertragsentwurf angefordert.
    • Der Notar entwirft den Kaufvertrag und stellt diesen dem Verkäufer und Käufer für eventuelle Änderungen vorab zur Verfügung.
  7. Vertragsprüfung und Beurkundung:
    • Nach Prüfung des Vertragsentwurfs vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Beurkundungstermin.
    • Der Notar wickelt den Kaufvertrag ab, einschließlich der Auflassungsvormerkung und der Eintragung im Grundbuch.

Für den Verkauf einer klassischen Eigentumswohnung benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Teilungserklärung
  • Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Kreditunterlagen – sofern das Objekt noch belastet ist
  • Die letzte Hausgeldabrechnung
  • Den aktuellen Wirtschaftsplan
  • Die Wohnflächenberechnung der Wohnung
  • Den Grundriss
  • Mietvertrag (inkl. möglicher Änderungen, z.B. Nachträge oder Mieterhöhungen)

Die meisten dieser Unterlagen liegen uns als Hausverwaltung bereits vor.

Lokale Unterstützung: Viele Eigentumswohnungen, die in den 90er Jahren gebaut wurden, dienen hauptsächlich als Investitionen. Die Besitzer leben oft nicht in Berlin und benötigen daher lokale Unterstützung.

Fachkompetenz: Der Verkauf von Immobilien im sechsstelligen Bereich erfordert unbedingt Fachwissen. Ausgebildete Immobilienexperten können Verkäufer und Käufer professionell durch den gesamten Prozess führen.

Neutralität: Unsere Erfahrung zeigt, dass es den Verkauf fördert, wenn eine neutrale Person Besichtigungen durchführt und Verhandlungen begleitet. Käufer können offen über Mängel und Probleme sprechen, ohne dass der Verkäufer sich persönlich angegriffen fühlt, weil Stil, Einrichtung oder Zustand nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Oft sind Verkauf und Kauf von Immobilien emotional geprägt.

Zeitaufwand: Ein professioneller Immobilienverkauf erfordert viel Zeit. Nicht jeder Eigentümer hat die Zeit und Motivation, Unterlagen zusammenzustellen, Besichtigungen abends oder am Wochenende durchzuführen, Verhandlungen zu führen und den Prozess nach einer Absage von Interessenten von Neuem zu beginnen. Ein Profi kann diese Aufgaben effizient und zielgerichtet übernehmen.

Ja, das gehört zu unserem Aufgabenbereich. Unser Ziel ist es, den bestmöglichen und zugleich realistischen Verkaufspreis für unsere Verkäufer zu erzielen. Nach einer ersten Besichtigung und einer gründlichen Recherche geben wir Ihnen eine fundierte Einschätzung des Verkaufspreises. Die Festlegung des marktüblichen Kaufpreises ist entscheidend, um weder Geld zu verschenken noch die Immobilie unverkäuflich zu machen. Potenzielle Käufer beobachten den Markt genau – ein überhöhter Kaufpreis verzögert den Verkauf und führt bei geringer Nachfrage oft zu Preissenkungen.

Es ist grundsätzlich möglich, eine vermietete Wohnung zu verkaufen. Dabei sollten einige Punkte berücksichtigt werden:

  1. Einbeziehung des Mieters:
    • Der Mieter sollte in bestimmte Entscheidungen einbezogen werden, insbesondere bei Besichtigungen.
    • Ein gutes Verhältnis zum Mieter ist entscheidend, um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten.
  2. Potenzielle Käufergruppen:
    • Selbstnutzer: Diese Käufer möchten die Wohnung selbst nutzen und könnten den Mietvertrag entweder einvernehmlich mit dem Mieter auflösen oder aus Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfristen variieren je nach Mietdauer in der Regel zwischen drei und neun Monaten.
    • Kapitalanleger: Diese Käufer sind daran interessiert, das bestehende Mietverhältnis beizubehalten.
  3. Kaufpreise:
    • Selbstnutzer sind tendenziell bereit, höhere Kaufpreise zu zahlen als Kapitalanleger, da für sie die Eigennutzung im Vordergrund steht und nicht die finanzielle Rendite.

Es ist wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen, um den Verkaufsprozess optimal zu gestalten und den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.

Die Immobilienpreise in Berlin sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, stärker als die Mieten. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Wohnung zu verkaufen, bietet sich jetzt die Gelegenheit, eine unvermietete Wohnung zu veräußern. Frei verfügbare Wohnungen erzielen beim Verkauf deutlich bessere Preise als vermietete Wohnungen. Selbstnutzer schätzen es, sofort in eine Wohnung einziehen zu können, und sind daher bereit, wesentlich attraktivere Kaufpreise zu zahlen als Investoren.

Es ist jedoch ratsam, im Voraus eine steuerliche Planung mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Ziel sollte es sein, einen steuerfreien Verkauf nach 10 Jahren zu erreichen. Fehler bei der Gestaltung können sich als kostspielig erweisen.

Zusammengefasst: Angesichts des aktuellen Marktes und der potenziell höheren Verkaufspreise für unvermietete Wohnungen wäre es ratsam, die Wohnung zu verkaufen, anstatt sie erneut zu vermieten.

Bitte nehmen Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir werden dann gemeinsam Ihr Projekt besprechen und einen Vermittlungsvertrag mit Ihnen abschließen.

Mit Eigentümern schließen wir Vermittlungsverträge für eine Dauer von drei bis sechs Monaten ab. Innerhalb dieser Zeitspanne lässt sich ein Verkauf in der Regel erfolgreich abwickeln.

Besichtigungen organisieren wir folgendermaßen:

  1. Qualifikation der Interessenten:
    • Nachdem ein Interessent das Exposé gesichtet hat und weiterhin Interesse zeigt, führen wir ein kurzes Telefonat, um sicherzustellen, dass die Wohnung zu den Suchkriterien des Interessenten passt.
    • So qualifizieren wir die Interessenten bereits in einem frühen Stadium bestmöglich.
  2. Einzelbesichtigungen:
    • Ernsthafte Interessenten laden wir zu Einzelbesichtigungen ein, um eine persönliche und detaillierte Vorstellung der Immobilie zu ermöglichen.
  3. Flexible Terminplanung:
    • Wir richten uns nach den Terminwünschen der Interessenten und bieten regelmäßig Besichtigungstermine am frühen Abend oder am Wochenende an. Eventuelle Mieterinteressen müssen dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Nach dem Notartermin übernimmt der Notar die Verantwortung für die weiteren Schritte. Er stellt sicher, dass alle Zahlungsvoraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Nachdem alle Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer auf, eventuell bestehende Grundschulden des Verkäufers abzulösen und die verbleibende Restsumme an den Verkäufer zu überweisen. Der Notar schließt die Akte dann mit der Eigentumsübertrag im Grundbuch. Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf gerne in einem persönlichen Gespräch.

In Berlin und Brandenburg war es bisher üblich, dass der Käufer die Maklerprovision alleine trägt. Seit dem 23.12.2020 hat sich die Gesetzeslage geändert, sodass die Provision bundesweit zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Es ist jedoch weiterhin möglich, dass nur der Verkäufer die Dienstleistung des Maklers bezahlt. Diese sogenannte Innenprovision kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Wir besprechen dies individuell mit den Eigentümern und erörtern die Vor- und Nachteile einer reinen Verkäuferprovision.

Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die Wohnungseigentümergemeinschaften vor dem Verwalterwechsel haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf.

Es ist ratsam, das mögliche Wechseldatum im Protokoll nachzulesen, um sich vorzubereiten. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Suche nach einer neuen Hausverwaltung zu beginnen. Wenn der aktuelle Vertrag am 31.12. endet, ist es sinnvoll, schon zu Beginn des Jahres mit der Suche zu starten.

Die Suche beinhaltet Anfragen bei potenziellen Verwaltungen, ob sie Interesse an der Übernahme Ihrer Immobilie haben. Die Angabe von Adresse, Objektgröße und Kontaktdaten genügt für den ersten Schritt.

Nach Kontaktaufnahme mit zwei oder drei passenden Hausverwaltungen sollten konkrete Angebote angefordert werden.

Die Verwaltungen müssen zur Eigentümerversammlung eingeladen werden und sich dort in der Regel vorstellen. Die Eigentümerversammlung wählt dann mit einfacher Mehrheit die neue Verwaltung.

Das Wechseldatum liegt normalerweise einige Monate nach der Wahl. Die neue Verwaltung übernimmt dann alle Objektunterlagen von der Vorverwaltung zum vereinbarten Wechseldatum.

Natürlich, wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie Ihre aktuelle Verwaltung am besten abwählen und kündigen können. Kontaktieren Sie uns dazu einfach unverbindlich.

Sie können jederzeit ein Angebot bei uns einholen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Verwaltung in Berlin und dem Umland.

Wir bieten Ihnen sowohl die klassische Mietverwaltung für Berliner Mietshäuser als auch die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung) an. Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung innerhalb einer von uns verwalteten Eigentümergemeinschaft, übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Sie.

Die meisten Verwaltungen berechnen ein festes Honorar pro verwalteter Einheit oder Wohnung, das in Berlin üblicherweise zwischen 20,00 und 35,00 Euro netto liegt. Auch unser Honorar bewegt sich in diesem Rahmen und variiert je nach Größe, Lage und Zustand des Gebäudes. Eine genaue Zahl lässt sich nicht pauschal nennen, aber Sie können jederzeit ein individuelles Angebot von uns anfordern.

Normalerweise vergehen einige Monate zwischen dem Vertragsabschluss und der tatsächlichen Übernahme der Verwaltung. Diese Zeit nutzen wir, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Vor dem Wechsel bemühen wir uns, die Kontaktdaten der Eigentümer von der bisherigen Verwaltung zu erhalten. Mit diesen Daten legen wir das Gebäude in unserem System an. Die Eigentümer erhalten vor dem Wechsel ein Begrüßungsschreiben mit den neuen Bankdaten, einem neuen SEPA-Lastschriftmandat und Zugang zu unserem Eigentümerportal. Außerdem informieren wir sofort alle Dienstleister und Versorger über die neuen Kontaktdaten des Verwalters. Änderungen bei einzelnen Unternehmen und Versorgern erfolgen nur nach Absprache und auf Wunsch der Eigentümer zeitgleich mit dem Wechsel des Verwalters.

In der Regel verschaffen wir uns zunächst diskret und unauffällig von außen einen Überblick über die Immobilie, bevor wir ein Angebot erstellen. So erhalten wir einen ersten Eindruck vom Zustand des Hauses.

Der Entwurf des Verwaltervertrags wird den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zur Prüfung vorgelegt. Anschließend wird in einer Eigentümerversammlung über die Bestellung des Verwalters und den Abschluss des Vertrags abgestimmt.

In der Regel wird der Verwaltervertrag von den gewählten Eigentümervertretern, meist drei Mitgliedern des Beirats, unterzeichnet. Bei der Entscheidung über den Vertragsabschluss müssen die Eigentümer persönlich benannt und entsprechend bevollmächtigt werden.

In der Regel wird zunächst ein Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen, die als Probezeit dienen. Dies ermöglicht es uns, das Gebäude sowie die Eigentümer und Mieter kennenzulernen.

Für die erste Verlängerung raten wir in der Regel zu einem Vertrag über weitere 2 Jahre. Wenn wir bereits länger erfolgreich zusammengearbeitet haben, bieten wir den Eigentümergemeinschaften auch gerne Verträge über eine längere Laufzeit an.

Jedes neue Objekt wird einem festen Mitarbeiter zugewiesen, der auch über eine Vertretungsregelung verfügt. Zusätzlich hat jeder Auftraggeber einen festen Ansprechpartner in der Buchhaltung.

Direkt nach dem Wechsel der Verwaltung vereinbaren wir einen Termin mit der bisherigen Verwaltung zur Übergabe der Verwaltungsunterlagen. Diese Dokumente, die in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, nehmen wir in deren Büro entgegen. Anschließend prüfen wir die Unterlagen auf Vollständigkeit, bearbeiten sie in unserem Büro und bereiten sie gemäß dem System der Borger & Partner Hausverwaltung auf.

Mit dem Wechsel der Verwaltung übernimmt die neue Hausverwaltung die Verantwortung für das Gebäude, einschließlich der Hausgeldabrechnung. Wir als neue Hausverwaltung müssen das vergangene Jahr nachträglich abrechnen.

Sonstige häufige Fragen

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu sonstigen Themen und dem casavi Kundenportal.

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wird in der Regel im vierten Quartal des Jahres nach dem Abrechnungsjahr zugestellt. Laut gesetzlicher Vorgabe muss die Betriebskostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres bei Ihnen eingehen.

Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger Terminabsprache während unserer Geschäftszeiten einzusehen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre zuständige Buchhalterin.

Die Kaution wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf einem separaten Konto mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten hinterlegt. Sie können etwa drei bis sechs Monate nach Ende Ihres Mietverhältnisses mit der Rückzahlung der Kaution rechnen. Wir bemühen uns jedoch, die Kautionen so schnell wie möglich freizugeben.

Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung in der ersten Hälfte des Jahres. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Erstellung der Jahresabrechnung auf die fristgerechte Zuarbeit der Abrechnungsunternehmen angewiesen sind.

Die Überprüfung der Belege kann ab Februar durchgeführt werden. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Prüfung oder einer Prüfung vor Ort. Bitte geben Sie Ihrem Objektverwalter Bescheid, wie Sie die Prüfung durchführen möchten.

Unser Kundenservice-Team steht Ihnen für Anfragen zur Verfügung. Nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr senden wir Ihnen die Bescheinigung je nach Ihren Präferenzen entweder per E-Mail oder per Post zu.

Sobald ein Mietverhältnis endet und der Vermieter die Wohnung erneut vermieten möchte, wird diese öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir leider keine Warteliste führen.

In allen Gebäuden befinden sich im Eingangsbereich Schaukästen mit einer Liste der aktuellen Notdienstfirmen. Diese Firmen haben Zugang zu allen wichtigen Technikräumen und können bei Notfällen schnell eingreifen.

Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Objekt- oder Mieterbetreuer. Sie können dafür unser Kundenportal nutzen, wo Sie auch den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen können.

Wir empfehlen dies nicht, da unsere Mitarbeiter auch zeitweise im Homeoffice arbeiten. Um sicherzustellen, dass Ihr gewünschter Ansprechpartner verfügbar ist, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin und teilen uns Ihr Anliegen mit.

Hybride Eigentümerversammlungen bieten die Möglichkeit, entweder persönlich vor Ort oder per Videokonferenz an einer Versammlung teilzunehmen. Diese moderne Option bietet Ihnen zusätzliche Flexibilität und ermöglicht eine Teilnahme unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort. Vor jeder Versammlung erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Zugangsdaten, damit Sie entsprechend teilnehmen können.

Haben Sie noch Fragen?

(030) 850 72 78-0

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 9:00 - 15:00 Uhr für Sie erreichbar.